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An die Bußgeldbehörde … (Anschrift) Az. ... In dem Bußgeldverfahren gegen ... beantrage ich, namens und in Vollmacht des Betroffenen, das Bußgeldverfahren gegen ihn gem. § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Begründung: Es mangelt an einem hinreichenden Tatverdacht gegen den Betroffenen. Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die spätere Verurteilung des Betroffenen in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln überwiegend wahrscheinlich ist (BGH, Beschl. v. 19.01.2010 – StB 27/09). Davon ist hier nicht auszugehen: Der Betroffene ist bei der Freiwilligen Feuerwehr und war auf dem Weg zu einem Einsatz bzw. zum Feuerwehrhaus. Weil es sich um eine Alarmierung in den Mittagstunden handelte, sei jeder Mann gefordert gewesen. Die tatsächliche Uhrzeit und den Grund der Alarmierung ließen sich noch nachvollziehen. Der Mandant schaltete das Warnblinklicht an und [...]
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