beigeschlossen erhalten Sie die Nachweise über die unserer Mandantschaft aufgrund des hier zu Grunde liegenden Verkehrsunfalls entstandenen Sachschäden. Hierzu haben wir Ihnen - soweit möglich - Anschaffungsnachweise (Belege, Kaufverträge) beziehungsweise Fotos über die entstandenen Beschädigungen beigefügt. Die Schäden sind nunmehr wie folgt zu beziffern: 1. {{sachsch1}} EUR 2. {{sachsch2}} EUR 3. {{sachsch3}} EUR 4. {{sachsch4}} EUR Wir bitten um Klaglosstellung binnen einer Woche. Die Höhe des Schadens, auch des Sachschadens, richtet sich nach dem erleichterten Beweismaßstab des § 287 ZPO. Im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 287 ZPO werden im Gegensatz zu dem strengeren Beweismaßstab des § 286 ZPO geringere Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Tatrichters gestellt. Hier genügt, je nach Lage des Einzelfalls, eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für die Überzeugungsbildung. Es reicht also, wenn zumindest Anknüpfungstatsachen genannt sind [...]