in vorbezeichneter Angelegenheit übersenden wir Ihnen nunmehr anliegend den Fahrzeugschein des von unserer Mandantschaft in Anspruch genommenen Mietwagens zur weiteren Veranlassung. Die Anforderung des Fahrzeugscheins durch den Versicherer hat den Zweck zu überprüfen, ob eine Zulassung des Kfz als Selbstfahrervermietfahrzeug vorliegt. An Vermietfahrzeuge sind höhere Anforderungen im Hinblick z.B. auf die TÜV-Prüfung zu stellen. Aus schadensrechtlicher Sicht ist die fehlende Zulassung des vermieteten Fahrzeugs als Selbstfahrervermietfahrzeug unerheblich, aus ordnungswidrigkeitsrechtlicher Sicht kann die Vermietung eines Vorführwagens für den Geschäftsführer eines Autohauses mit erheblichen Problemen verbunden sein, insofern eine Geldbuße erlassen werden würde im Hinblick auf öffentliche [...]