V. Haltestelle: Regulierungsunterlagen beschaffen Generell gilt, dass die Regulierungsunterlagen 'nicht schnell genug' vorliegen können, denn je schneller sie vorliegen, desto schneller kann - Haftungsübernahme unterstellt - auch tatsächlich reguliert oder können Vorschüsse angefordert werden. Allerdings werden bereits mit der Einschaltung eines Sachverständigen finanzielle Dispositionen getroffen (nämlich die Kosten für das Gutachten), die - unterstellt, es bleibt bei einer Ablehnung der Haftungsübernahme des gegnerischen Versicherers und es besteht auch keine Vollkaskoversicherung die diese Kosten gelegentlich mit übernimmt -, dann dem Mandanten anfallen würden, ohne dass er diese ersetzt bekommt. Dasselbe kann gelten, wenn der Anwalt einen Arztbericht oder womöglich ein Gutachten 'auf eigene Faust' bei den behandelnden Ärzten anfordert und der Versicherer später seine Eintrittspflicht verneint. Schließlich muss der Mandant auch darüber aufgeklärt werden, dass er, [...]