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I. Haltestelle: Die Recherche des zuständigen Versicherers Nehmen wir an, der Mandant kommt nach einem Verkehrsunfall mit einem anderen Kfz in Ihre Kanzlei. Sie wissen zwar, dass bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die eine Pflichtversicherung im Sinne des Pflichtversicherungsgesetzes darstellt, ausnahmsweise ein Direktanspruch gegen den Versicherer besteht (§ 115 VVG, anders bei Tierhalter- oder Privathaftpflichtversicherung, dort besteht kein Direktanspruch). Aber woher wissen Sie, bei welchem Versicherer der Schädiger konkret versichert ist und wie die Versicherungsscheinnummer oder die Schadensnummer lautet, wo Sie also die Haftungsübernahme konkret anfordern müssen? Das kommt auf die Umstände des Unfalls und auf den Verunfallten an: 1. Inlandsunfall mit inländischem Kfz: Zuständig ist der Zentralruf der Versicherer Wenn Ihnen dies alles nicht der Schädiger selber schon durch Aushändigung seiner Versichertenkarte oder anders mitgeteilt hat, werden Sie sich in einem [...]
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