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BVerwG
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vor
»Der Bescheid über die Bewilligung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau auf Grund des l.WBauG ist ein Verwaltungsakt.«
»1. Ist die Genehmigung für ein Unternehmen zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung durch den Tod des Inhabers erloschen, so bedarf der Erbe einer neuen Genehmigung nach §§ 2, 5, 9 PBefG, wenn er das Unternehmen nicht nur vorläufig gemäß § 18 DVPBefG weite
Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht revisiblen Rechts herangezogener allgemeiner Grundsätze des Verwaltungsrechts
»1. Die vor dem Inkrafttreten des Art. 131 GG erfolgte rechtskräftige Einstufung eines Beamten in die Gruppe IV im Entnazifizierungsverfahren im britischen Besatzungsgebiet schließt die Anwendung des Bundesgesetzes zu Art. 131 GG nicht aus. 2. Der Vorbeha
»In Lastenausgleichssachen können gegen ein Urteil des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts der Antragsteller und der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds, nicht aber der Beklagte Revision einlegen.«
»1. Über die verfassungsmäßige Zulässigkeit von Einschränkungen der Vertragsfreiheit. 2. Ein Verein, der gemeinnützig im Sinne des § 5 Abs. 1 der Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung vom 31. Juli 1919 (RGBl. S. 1371) ist, hat einen Rechtsanspruch darauf
»Eine Flucht vor Ausbruch der eigentlichen kriegerischen Handlungen des zweiten Weltkrieges steht der Anerkennung des Geflüchteten als 'Vertriebener' i. S. der §§ 3 Abs. 1 FG und 11 Abs. 1 LAG nicht notwendig entgegen.«
»1. Die Erhebung der Anfechtungsklage hindert die zuständigen Behörden nicht daran, den angefochtenen Verwaltungsakt aufzuheben. 2. Das Bundesrecht enthält keinen Rechtssatz des Inhalts, daß die Beschwerdebehörden in Wohnungssachen einer Beschwerde nach d
»Verwaltungsakte, die bereits vor der Wiedereröffnung der Berliner Verwaltungsgerichte und vor Einführung der Generalklausel erlassen worden sind, unterliegen jedenfalls insoweit einer Anfechtung vor den Verwaltungsgerichten nicht, als es sich um Verwaltu
»Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG gilt nicht für sogenanntes vorkonstitutionelles Recht, wenn die Enteignung vor Inkrafttreten des Grundgesetzes vorgenommen ist.«
»1. Der Beschluß über die Verleihung des Enteignungsrechts nach dem Bremischen Enteignungsgesetz ist ein im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbarer Verwaltungsakt. 2. Die Enteignung ist unzulässig, wenn der Enteignungszweck auf andere, weniger schwer in d
»Der Umlegungsbeschluß nach § 5 der Reichsumlegungsordnung ist ein im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbarer Verwaltungsakt.«
»Die vorzeitige Ausführungsanordnung nach § 66 der Reichsumlegungsordnung ist ein im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbarer Verwaltungsakt.«
»1. Der Grundsatz, daß die Zuständigkeit des Prozeßgerichts durch eine während der Rechtshängigkeit eintretende Veränderung der die Zuständigkeit begründenden Umstände - insbesondere durch eine nachträgliche gesetzliche Änderung der Zuständigkeit - nicht
»Ein Schneider, der seit 1932 ausschließlich bei sich für eine bestimmte Firma gearbeitet hat, hat nicht dadurch, daß er einen Kriegssachschaden an Nähmaschine, Schneidertisch, Schrank und Bügelgeräten erlitten hat, seine Existenzgrundlage verloren. Er ha
»Unterhaltshilfeberechtigt wegen Verlustes der Existenzgrundlage auf Grund von Kriegssachschaden ist nur der unmittelbar Geschädigte. Der Senat bleibt bei den Grundsätzen des Urteils vom 4. November 1954 - BVerwGE 1, 215 -.«
»Hat der Antragsteller mehrmals Verluste an Hausrat erlitten und hat er bereits Entschädigungsleistungen erhalten, so ist der Bestand an Hausrat bei Eintritt des ersten Schadens mit dem am 31. Juli 1945 vorhandenen unter Einsetzung der nicht zur Wiederbes
»Der Rechtsgedanke, der dem § 269 ZPO zugrunde liegt, daß in der widerspruchslosen Einlassung auf die abgeänderte Klage die Einwilligung des Beklagten in die Änderung der Klage zu erblicken ist, gilt auch im Verwaltungsstreitverfahren.«
»1. Für die verwaltungsgerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes ist die Rechtslage zur Zeit seines Erlasses maßgebend. 2. Bei einer Änderung der Rechtslage nach dem Erlaß des Verwaltungsaktes während der Dauer
»Die Zuwendungen der Hülfskasse deutscher Rechtsanwälte in Hamburg an die Witwe eines vertriebenen Rechtsanwalts sind keine karitativen Leistungen i. S. des § 267 Abs. 2 Nr. 1 LAG, sondern freiwillige Leistungen, die der Geschädigten mit Rücksicht auf die
»1. Zum Umfang des rechtlichen Gehörs. 2. In welchen Fällen kann ein Bescheid nach § 57 MRVO 165 unmittelbar mit Revision angefochten werden?«
»Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 FG bei Schäden, die durch Beschädigung, Wegnahme oder Plünderung von Sachen unmittelbar oder auf Grund behördlicher Maßnahmen entstanden sind.«
»Nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 FG scheiden die nach der Kriegssachschädenverordnung rechtlich einwandfrei bereits mehr als 50 v. H. entschädigten Schadensfälle von der Feststellung im Feststellungsverfahren nach dem Feststellungsgesetz aus. Darunter fallen auch d
»1. Über die Zulassung der Revision nach § 53 Abs. 2 BVerwGG ist von Amts wegen zu entscheiden. 2. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht entscheidet auch in Wohnungssachen der Verwaltungsgerichtshof der Freien Hansestadt Br
»Die Vorschrift des Art. 1 § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung, wonach die Erlaubnis nur erteilt werden darf, wenn das Bedürfnis nicht bereits durch eine hinreichende Zahl von Rechtsberatern gedeckt ist
»Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 2 ZPO, wonach die Justizverwaltung bei der Zulassung von Prozeßagenten auch darauf Rücksicht nehmen soll, ob im Hinblick auf die Zahl der bei dem Gericht zugelassenen Rechtsanwälte ein Bedürfnis zur Zulassung besteht,
»1. Die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte der britischen Zone zur Entscheidung über eine Anfechtungsklage gegen die Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß über die Versagungsgründe im ehrengerichtlichen V
»§ 293 Abs. 2 Satz 4 LAG ist dann nicht anwendbar, wenn der geschieden oder getrennt lebende Ehegatte des Geschädigten nicht selbst wegen Hausratsverlustes nach dem Lastenausgleichsgesetz ausgleichsberechtigt ist.«
»Der erneute Verlust des mit der Entschädigungsleistung wiederbeschafften Hausrates kann bei Anwendung des § 8 Abs. 2 Nr. 4 FG nur dann berücksichtigt werden, wenn er als Schadenstatbestand selbständig nach dem Feststellungsgesetz feststellungsfähig wäre.
»1. Gemeindliche Getränkesteuern sind Verbrauchssteuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis. 2. Die Erhebung von gemeindlichen Getränkesteuern verstößt nicht gegen Bundesrecht, insbesondere nicht gegen das Grundgesetz.«
»§ 3 Abs. 1 des Berliner Gesetzes über Preisregelung vom 22. März 1950 (VOBl. I S. 95) enthält kein Bundesrecht im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 1 BVerwGG (Abweichung von BVerwG II C 176.53 vom 5. November 1954).«
»Das Kasinospiel (Ecartè ohne Bewertung des Trumpf-Königs) ist objektiv ein Glückspiel.«
»1. Die in Art. 19, 20 und 28 des Grundgesetzes enthaltenen Grundsätze des Rechtsstaates erfordern, daß die den Verwaltungsbehörden erteilte Ermächtigung zu belastenden Verwaltungsakten so begrenzt und bestimmt ist, daß vorausgesehen werden kann, in welch
»I. 1. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 gilt auch in Berlin, soweit nicht der Vorbehalt eingreift, den die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 gemacht haben. 2. Insbesondere gelten in Berli
»1. Die Reichsgaragenordnung ist geltendes Recht. 2. § 2 der Reichsgaragenordnung ist Landesrecht. 3. Die Pflicht zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht aus § 86 Abs. 2 BVerfGG gilt nicht für Berliner Recht.«
»Hat ein Vertriebener vor der Vertreibung ausschließlich von Unterhaltsleistungen gelebt, so wirkt sich ein etwaiger auf die Vertreibung zurückzuführender Verlust der Existenzgrundlage so lange nicht mehr aus, wie der Vertriebene nach der Vertreibung eine
»Die Aufhebung einer Verwaltungsentscheidung durch ein Verwaltungsgericht wegen ungenügender Sachaufklärung der Verwaltungsbehörde widerspricht grundsätzlich der allen Verwaltungsgerichtsordnungen der Nachkriegszeit eigenen gerichtlichen Pflicht, den Sach
»Unter 'im Zeitpunkt der Vertreibung' im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 WAG ist der Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebietes zu verstehen.«
»Der Verkauf von warmen Würstchen in einem Fleischwarengeschäft zum Verzehr an Ort und Stelle erfüllt die Voraussetzungen einer Speisewirtschaft im Sinne des § 25 GaststG.«
»Den nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 DVPBefG anhörungsberechtigten, im Verkehrsgebiet eines beantragten Unternehmens des Personenbeförderungsgewerbes vorhandenen öffentlichen Verkehrsunternehmen steht die verwaltungsgerichtliche Klage zu, wenn ihr Widerspruch gegen
»Im Verwaltungsrechtsweg kann nicht auf Feststellung der Nichtigkeit eines Zwangsmietvertrages geklagt werden.«
»Für Ansprüche aus § 52 des Bundesgesetzes zu Art. 131 GG ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.«
»Der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds kann auch zugunsten eines Antragstellers Klage im Verwaltungsstreitverfahren erheben.«
»Landesrechtliche Vorschriften, die nur solchen Bewerbern einen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei den Gerichten des Landes gewähren, die in diesem Lande die zum Richteramt befähigende Prüfung bestanden haben, sind mit dem Grundgesetz
»1. Im ländlichen Umlegungsverfahren muß der Wert aller von der Umlegung etwa erfaßten Baugrundstücke nach gleichem Maßstab festgestellt werden. 2. Baugrundstücke sind solche Grundstücke, deren Baulandeigenschaft sich im Verkehrswert ausdrückt.«
»Auch in Lastenausgleichssachen ist die Revision bei dem Verwaltungsgericht, dessen Entscheidung angefochten wird, einzulegen.«
»1. Die Schankerlaubnissteuer ist eine Verkehrsteuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis. 2. Alle auf sie bezüglichen Normen sind nicht Bundesrecht i. S. des § 56 Abs. 1 Satz 1 BVerwGG. 3. Art. 126 GG und § 86 Abs. 2 BVerfGG sind nur dann anzuwenden, wenn
»Ist ein 'nicht werbendes Vermögen' durch Kriegshandlungen verlorengegangen, so ist darin regelmäßig nicht der Verlust der Existenzgrundlage i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4 LAG zu sehen.«
»1. Zur verwaltungsgerichtlichen Überprüfung von Verwaltungsakten auf Lastenausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch, die auf 'Weisungen' des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes und der 'Anleitung' dazu beruhen. 2. Bei der für die Bewilligung von Ausbil
Zulässigkeit von Werbeanlagen
»Blinde haben ein Recht auf Hilfe zur Erwerbsbefähigung oder zur Ausbildung für einen angemessenen Beruf. Dies gilt auch dann, wenn der Blinde nicht imstande ist, sich mittels der Erwerbstätigkeit den gesamten Lebensbedarf selbst zu beschaffen.«
»1. § 5 Abs. 1 Ziff. 3 Buchst. c BWGöD gilt auch dann, wenn durch die Verfolgungs- oder Unterdrückungsmaßnahme gleichzeitig das Dienstverhältnis als Angestellter oder Arbeiter des öffentlichen Dienstes aufgehoben worden ist. 2. § 5 Abs. 1 Ziff. 3 Buchst.
»Der Verwaltungsgerichtshof Bebenhausen ist auch nach Inkrafttreten der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11. November 1953 bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung als oberstes allgemeines Verwaltungsgericht eines Landes anzusehen.«
»Klagt ein Wohnungsuchender auf Zuteilung einer Wohnung, so muß der Eigentümer der Wohnung jedenfalls dann beigeladen werden, wenn die Wohnung dem Bewerber als Hauptmieter des Eigentümers zugeteilt werden soll.«
»Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren müssen, wenn gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, bestimmende Schriftsätze von der Partei oder ihrem Bevollmächtigten eigenhändig unterschrieben sein, soweit nicht ihre Einreichung durch Telegramm erfol
»Dem Recht einer Gemeinde, nach § 41 Abs. 2 Satz 3 PVG an Stelle des von der Polizeibehörde zur Beseitigung gesundheitsgefährlicher Mißstände an der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung angeordneten Mittels ein von der Gemeinde angebotenes anderes M
»Das (Berliner) Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch, politisch oder religiös Verfolgter vom 30. November 1950 (VOBl. I S. 541) ist nicht revisibel.«
»Auch bei Einverständnis des Verbandsmitglieds kann die Aufsichtsbehörde nicht an Stelle des Verbandsvorstands die Entschädigung für Benutzung von Grundstücken des Mitglieds zu Verbandszwecken festsetzen; Zuständigkeit und Eigenverantwortung der Selbstver
»1. Das Flurbereinigungsgesetz berührt die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte zur Entscheidung von Wasserverbandssachen nicht. 2. Die Wasserverbandverordnung ist Bundesrecht. 3. Sind im Verbandsgebiet eines Wasserverbandes liegende Grundstücke einer St
»1. Die Flurbereinigungsgerichte sind für die Entscheidung der bei Inkrafttreten des Flurbereinigungsgesetzes in der Berufungsinstanz anhängigen Flurbereinigungsverfahren zuständig. 2. § 146 Ziff. 2 FlurbG gilt auch für die zur Zeit des Inkrafttretens des
»1. Die für das Verfahren vor den Flurbereinigungsgerichten im Achten Teil des Flurbereinigungsgesetzes enthaltenen Vorschriften finden auf die zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes anhängigen Verfahren Anwendung. 2. In Verfahren vor den Flurbereinigun
»Das Bundesverwaltungsgericht ist nicht zur erstinstanzlichen Entscheidung des Streits zwischen Fürsorgeerziehungsbehörden verschiedener Länder über den Ersatz der Kosten zuständig, die durch die Anordnung der endgültigen Fürsorgeerziehung entstanden sind
»1. Kein Anspruch des Kranken auf Tuberkulosehilfe. 2. Zum Begriff der Betroffenheit nach § 15 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit für Rheinland-Pfalz vom 14. April 1950 (GVBl. I S. 103).«
»1. § 2 Preisgesetz ermächtigt die Preisbehörden a) zur Mietfestsetzung nur, wenn und soweit diese im öffentlichen Interesse geboten ist, b) nur zur Festsetzung volkswirtschaftlich gerechtfertigter Mietpreise. 2. Eine nach § 1 Preisstop VO verbotene Miete
»§ 2 Abs. 1 Preisgesetz ermächtigt die Preisbehörden nicht, einen bereits durch Gesetz, Rechtsverordnung oder Anordnung bestimmten Höchstpreis durch Verwaltungsakt festzusetzen oder festzustellen. Diese Feststellung obliegt vielmehr im Streitfalle allein
»Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 53 BVerwGG ist auch dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer lediglich Verfahrensmängel im Sinne des § 54 BVerwGG rügt.«
»1. Die Verweigerung der Bescheinigung nach § 7 c (Buchst. e Satz 2) EStG 1950 kann im Verwaltungsrechtswege angefochten werden. 2. Ob die Bescheinigung zu erteilen ist, hängt nicht von den Finanzierungs-Vereinbarungen ab, sondern davon, ob eine Wohnung e
»Freiwillige Versorgungsleistungen berufsständischer Organisationen sind keine karitativen Leistungen im Sinne des § 267 Abs. 2 Nr. 1 LAG. Derartige Leistungen sind nach Maßgabe des § 267 Abs. 2 Nr. 4 LAG auf die Kriegsschadenrente anzurechnen.«
»1. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug, sofern die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Satz 1 BVerwGG vorliegen, über die Anfechtung von Verwaltungsakten der Bank deutscher Länder auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung.
»Mit der Begründung, daß sich in unmittelbarer Nähe der geplanten Schankstätte eine Tankstelle oder eine ähnliche dem Kraftverkehr dienende Einrichtung befinde, darf die Schankerlaubnis auch für alkoholische Getränke nicht wegen Widerstreites mit dem öffe
»1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die in den Gesetzen zur Beschaffung von Siedlungsland und zur Bodenreform enthaltenen Vorschriften über die Berechnung des Landabgabesolls mit dem Grundgesetz nicht im Widerspruch stehen. 2. Die auf An
»1. Ein 'vergangenes' öffentliches Rechtsverhältnis kann zum Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage gemacht werden, wenn es über seine Beendigung hinaus anhaltend Wirkungen äußert. 2. Ein im Ruhestand befindlicher Beamter kann die Be
»Es gibt kein 'Hineinwachsen' in die Unterhaltshilfe. Liegen nicht sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung der Unterhaltshilfe vor, so entsteht ein Anspruch auf diese nicht, auch nicht in der Art, daß er zunächst 'ruhen', bei Eintritt der restlichen V
»Gegen den Beschluß eines Beschwerdeausschusses in Lastenausgleichssachen, der, statt selbst über den Anspruch zu entscheiden, die Sache an das Ausgleichsamt zurückverweist, ist regelmäßig eine Klage im Verwaltungsstreitverfahren noch nicht zulässig.«
»Zum Begriff der 'karitativen Leistungen' im Sinne des § 267 Abs. 2 Nr. 1 LAG.«
»Die Gebühren, zu deren Erhebung die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft nach § 1 des Gebührengesetzes vom 17. Dezember 1951 befugt ist, müssen sich im Rahmen des Kostendeckungsprinzips halten.«
»§ 63 des Gesetzes zu Art. 131 GG ist auch auf beamtenrechtliche Entlassungsmaßnahmen anzuwenden, wenn dieser auf anderen als beamtenrechtlichen Beweggründen beruhen.«
»1. Der Steuerschuldner hat nach § 26 a Nr. 2 GrStG einen Rechtsanspruch auf Steuererlaß, wenn sein daselbst umschriebener privilegierter Grundbesitz in der Regel unrentabel ist. 2. Bei der Ermittlung der Rentabilität sind die Kosten und die Vorteile eina
»1. Die Mitwirkung eines Bürgermeisters in Württemberg-Hohenzollern, der gleichzeitig Bundestagsabgeordneter oder Landtagsabgeordneter ist, macht nach Bundesrecht die Festsetzung von Grundsteuerhebesätzen durch die Gemeinde nicht unwirksam. 2. Landesgeset
»1. Auch wiederholte geringfügige Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften können die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 des Kraftfahrzeuggesetzes rechtfertigen, wenn aus ihnen hervorgeht, daß der Führer des Kraftfahrzeuges nicht gewillt ist, die im Int
»Die in § 4 Abs. 3 StVG vorgeschriebene Bindung der Vewaltungsbehörde an die Entscheidung des Strafrichters über die Eignung eines Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen kommt nicht in Betracht, wenn der Kraftfahrer durch einen Strafbefehl rechtskräf
»§ 11 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 (BGBl. S. 291) - BWGöD - ist auf die früheren preußischen, später in den Dienst der Reichsjustizverwaltung über
»Der Begriff der Dienstunfähigkeit bestimmt sich im G 131, vorbehaltlich anderweiter gesetzlicher Regelung, einheitlich nach § 73 Abs. 1 DBG = § 42 Abs. 1 BBG (§ 5 Abs. 1 G 131). Hiernach kommt es nur auf die allgemeine Dienstunfähigkeit an. Dies gilt auc
»1. Die Vornahmeklage nach § 35 Abs. 2 südd. VGG ist nur zulässig, wenn die begehrte Amtshandlung ein Verwaltungsakt sein würde. 2. Auch im Bereich der südd. VGG können als Verwaltungsakte nur Einzelregelungen auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts gelte
»Zur Frage der Vereinbarkeit der Bedürfnisprüfung bei der Zulassung von Prozeßagenten mit dem Grundgesetz.«
»1. Das Heimkehrergesetz ist nicht dem Buchstaben nach einengend, sondern so auszulegen, daß es bei unbefangener Betrachtungsweise den Personen, denen der Gesetzgeber offenbar damit hat helfen wollen, wirklich zugute kommt. 2. Internierung ist Freiheitsve
»Auch eine Sparbuch-Zweitschrift (Duplikat) ist das als Beweismittel für den Anspruch auf Währungsausgleich vorgeschriebene und ausreichende 'Sparbuch'.«
»1. Für die Klage auf Feststellung, daß ein Unfall ein Dienstunfall im Sinne des Deutschen Beamtengesetzes sei, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. 2. § 111 Abs. 3 DBG ist eine im Interesse des vom Dienstunfall Betroffenen geschaffene Ermessensnorm. 3.
»1. § 528 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO ist im Verwaltungsstreitverfahren nach dem Verwaltungsgerichtsgesetz entsprechend anwendbar. 2. Zur Frage, ob der Preisschuldner eine Preiserhöhungsgenehmigung anfechten kann. 3. Zur Frage, ob die Vorschriften des öffentlic
»1. Ziff. I der Durchführungsverordnung zum Einzelhandelsschutzgesetz vom 23. Juli 1934 in Verbindung mit Art. I §§ 2, 5 und 11 EHSchG ist mit der Maßgabe gültig, daß der Antragsteller bei Erfüllung der dort festgelegten Voraussetzungen einen Rechtsanspru
»Erkennungsdienstliche Maßnahmen, welche die Polizei im Rahmen des § 81 b StPO anordnet, sind auch dann Verwaltungsakte auf dem Gebiete des Strafprozesses, wenn die Anordnung nicht im Auftrage der Staatsanwaltschaft, sondern selbständig erfolgt. Nach § 25
»Wurde der geschädigte Beamte nach dem 8. Mai 1945 bis zum Eintritt in den Ruhestand innerhalb des Bundesgebiets im öffentlichen Dienst verwendet, kommt aber als 'letzter Dienstherr' nur das handlungsunfähig gewordene Deutsche Reich in Betracht, dann gilt
»Ein wesentlicher Mangel des Verfahrens im Sinne des § 54 Abs. 1 BVerwGG liegt vor, wenn das angefochtene Urteil auf schriftliche Zeugenerklärungen gestützt ist, die nicht gegenüber dem Gericht abgegeben sind und deren Richtigkeit bestritten wird.«
»Die Entlassung nach § 6 Abs. 2 der 1. Sparverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. März 1949 (GVBl. NRW S. 25) bewirkte den Verlust des Amtes 'aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen' i. S. des § 63 Abs. 1 Ges. zu Art. 131 GG.«
»Das Land Hamburg ist zur Erhebung der Grundsteuer berechtigt.«
»1. Herkömmlichkeit im Sinne von Art. 12 Abs. 2 GG ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. 2. Hand- und Spanndienste sind nur in solchen Landgemeinden zulässig, in denen die Erwerbspersonen in ihrer Mehrzahl in der Landwirtschaft tätig sind.«
»Nach § 82 Ges. zu Art. 131 GG werden die am 8. Mai 1945 bestehenden Dienst- und Arbeitsverhältnisse der in ihrem Amt oder auf ihrem Arbeitsplatz verbliebenen Personen kraft Gesetzes unverändert mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.«
»Der Vertreter des öffentlichen Interesses, der am vorangegangenen Gerichtsverfahren beteiligt war, ist grundsätzlich befugt, auch Revision einzulegen.«
»Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht ist Besatzungsrecht im gleichen Umfange wie deutsches Recht revisibel.«
»1. § 4 des niedersächsischen Gewerbezulassungsgesetzes vom 29. Dezember 1948 ist (partielles) Bundesrecht. 2. Die Vorschrift des § 4 a. a. O., nach der die Erteilung der Erlaubnis zur Errichtung eines Unternehmens des Groß- oder des Einzelhandels von dem
»1. Durch ein und dasselbe Schadensereignis, z.B. die Vertreibung, kann mehreren Familienmitgliedern ein selbständiger Schaden entstanden sein, so daß jeder von diesen als unmittelbar Geschädigter Ausgleich beantragen kann. 2. Der Vertreibungsschaden eine
»1. Während der Verlust der Arbeitskraft durch ein lastenausgleichsrechtlich erhebliches Schadensereignis, z. B. Vertreibung, zur Gewährung der vollen Unterhaltshilfe ohne Anrechnung etwaiger Unterhaltsleistungen Verwandter führt, ist der lediglich in Sch
»1. Es ist eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung, wenn das Verwaltungsgericht eine Beweisfrage als rechtserheblich, jedoch nicht genügend geklärt ansieht, den Beweisantrag einer Partei hierzu aber mit der Begründung ablehnt, daß 'die Aussagen d
»1. Arbeit, die nur unter Raubbau an der Gesundheit geleistet wird oder geleistet werden kann, ist bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit außer Betracht zu lassen. 2. Arbeitseinkommen, das nur unter Raubbau an der Gesundheit verdient worden ist, hat bei
»1. Zur Frage der Rechtsgültigkeit der Durchführungsverordnung zum Soforthilfegesetz. 2. Zur Auslegung des Rechtsbegriffes 'Versorgen' im Sinne des § 35 Abs. 2 Nr. 1 des Soforthilfegesetzes.«
»Die im ersten Rechtszug beklagte Behörde scheidet nicht schon dadurch aus dem Proezeßrechtsverhältnis aus, daß sich ein Rechtsmittel eines Beteiligten in erster Linie gegen einen anderen Beteiligten und nur mittelbar gegen die beklagte Behörde richtet.«
»Aus § 1 KWG ergibt sich, daß Geldeinlagen im Sinne von § 22 KWG nur solche bei Unternehmungen, die Bank- und Sparkassengeschäfte im Inland betreiben (Kreditinstitute), sein können. Da § 15 Abs. 2 Ziff. 1 LAG ausdrücklich auf Spareinlagen im Sinne des § 2
»Das in § 14 Abs. 5 Nr. 6 des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 in der Fassung der Gesetze vom 28. Februar 1951 und 10. Dezember 1952 aufgestellte Erfordernis einer Mindestumsatzmenge für die Erteilung der Erlaubnis zum Handel mit loser Milch ist mit Art. 1
»1. Das Berufsrecht der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure ist Landesrecht. 2. Rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspricht es, wenn dem Berufsbewerber trotz Erfüllung aller beruflichen Anforderungen kein Rechtsanspruch auf die Zulassung zum Beruf
»1. Bei der Erteilung der Bescheinigung nach § 7 c EStG 1950 ist nicht nur zu prüfen, ob die Wohnungen 'hinsichtlich der Größe, Ausstattung und Miete (Mietwert)' den Bestimmungen entsprechen, sondern auch die Frage, ob durch die Zuschüsse oder Darlehen de
»1. Wird mit einer Anfechtungsklage eine Vornahmeklage verbunden, so ist in der Regel der Beurteilung die Rechtslage im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zugrunde zu legen. 2. Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 GüKG, nach der Genehmigungen zu
»Das materielle Baurecht bestimmt grundsätzlich Inhalt und Schranken des Eigentums. § 3 Abs. 2 der Bremischen Staffelbauordnung vestößt nicht gegen revisibles Recht.«
»1. Landesrechtliche Vorschriften, die für die Wahl der Gemeindeausschüsse durch die Gemeindevertretung das Verhältniswahlsystem vorschreiben, widersprechen nicht dem Grundgesetz. 2. Streitigkeiten innerhalb der Organe der Gemeinde sind keine Verfassungss
»1. 'Halten einer Pflegeperson' bedeutet, daß der Gebrechliche die Dienste einer Pflegeperson in Anspruch nimmt. 2. Die durch das Halten einer Pflegeperson verursachten Mehraufwendungen brauchen nicht den Betrag der Pflegezulage zu erreichen. 3. Ist die P
»1. Für die Erteilung des Flüchtlingsausweises C an 'Nichtrückkehrer' i. S. des § 4 BVFG ist die Annahme einer subjektiven Gefährdung in der sowjetischen Besatzungszone nicht ausreichend. Erforderlich ist die Feststellung einer 'offensichtlichen', d. h. o
»Für die Feststellung des Anspruchs auf Entschädigung nach dem Währungsausgleichsgesetz nach Grund und Höhe ist nur Urkundenbeweis durch Vorlage des Sparbuchs oder sonstiger gesetzlich zugelassener Ersatzurkunden zulässig. Ob jedoch Mängel in der äußerste
»Die erstmalige Festsetzung des Hebesatzes für die Lohnsummensteuer ist auch noch nach dem Beginn des Haushaltsjahres zulässig.«
»Zur Auslegung und Anwendung des § 2 Abs. 1 VO PR 71/51, insbesondere bei den vor dem ersten Weltkrieg geschaffenen komfortablen Großwohnungen in den Zentren der Großstädte.«
»1. Im Verwaltungsstreitverfahren ist die Rechtsmitteleinlegung durch ein Telegramm, das fernmündlich bei dem Absendepostamt aufgegeben wird, zulässig. 2. Wird das Rechtsmittel durch eine juristische Person eingelegt, so muß auch das Telegramm die Untersc
»1. Die Ausländerpolizeiverordnung ist Bundesrecht, soweit sie dem Grundgesetz nicht widerspricht. 2. § 11 Abs. 1 letzter Satz und § 11 Abs. 6 APVO sind ungültig. 3. Der Erlaß eines Aufenthaltsverbots auf Grund des § 5 APVO steht im Ermessen der Behörde.«
»1. Eine Ausnutzung von Maßnahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft im Sinne des § 359 Abs. 1 LAG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich der Erwerb in Form und Bedingungen geschäftsüblich ohne außergewöhnliche Geschäftsvorteile für den Erwe
»1. Das Gesuch um Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts kann beim Bundesverwaltungsgericht auch durch einen Bevollmächtigten eingereicht werden, der nicht Rechtsanwalt ist. 2. Zuständig zur Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
»Für eine Mieterhöhungsgenehmigung ist im Geltungsbereich des 1. WoBauG kein Raum.«
»Die Hinzunahme von Warenarten, auf die sich die nach dem Milchgesetz erteilte Erlaubnis nicht erstreckt, stellt sich nicht als eine Ausdehnung des nach dem Milchgesetz genehmigten Unternehmens, sondern als die Errichtung einer mit dem Milchgeschäft verbu