Heizkosten: Anpassung von Preisänderungsklauseln bei Fernwärme
Energieversorger dürfen unwirksame Klauseln zur Preisänderung auch einseitig anpassen. Das hat der BGH entschieden. Demnach sind Fernwärmeunternehmen grundsätzlich berechtigt und ggf. sogar verpflichtet, unwirksame Preisänderungsklausel auch während des laufenden Versorgungsverhältnisses an die Angemessenheits- und Transparenzanforderungen des Fernwärmerechts anzupassen.
Mietverträge: Kündigung wegen verhinderter Wohnungsbesichtigung
Wenn Mieter sich weigern, die Wohnung vom Eigentümer besichtigen zu lassen, kann das eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Im Streitfall hatten Mieter zunächst keine Besichtigung durch Interessenten für den Wohnungskauf zugelassen. Später kamen auch mit den Erwerbern der Wohnung mehrere Besichtigungstermine nicht zustande.
Fristlose Kündigung nach unerlaubter Untervermietung
Eine unerlaubte Untervermietung an Touristen und Mitbewohner kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Im Streitfall hatte der Vermieter ausdrücklich auf das Verbot einer Untervermietung ohne vorherige Zustimmung hingewiesen. Als besonders schwerwiegend wertete das Gericht, dass der Mieter sich darüber bewusst hinweggesetzt hatte.
Corona: Mietanpassung bei mittelbaren Folgen möglich
Mittelbare Wirkungen der Corona-Pandemie und der staatlichen Maßnahmen können einen Anspruch auf Anpassung des Mietzinses wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage begründen. Dies setzt den Vortrag zur Kostenstruktur des Geschäftsbetriebs, der Entwicklung in der Pandemie und einer möglichen Inanspruchnahme staatlicher Hilfsleistungen voraus. Das hat das OLG Frankfurt entschieden.
Mietverträge: Kündigung nach Streit mit Vermieter
Rechtfertigt ein eskalierter Streit mit dem Vermieter eine Kündigung? Das Amtsgericht München hat nach einer Auseinandersetzung im Hausflur zwischen Mietern und ihrem Vermieter eine außerordentliche Kündigung bestätigt – u.a. wertete das Gericht eine Äußerung eines Mieters als Beleidigung. Dessen schuldhafte Pflichtverletzung ist demnach den übrigen drei Mitbewohnern zuzurechnen.
Corona: Raummiete bei Absage einer Hochzeitsfeier
Muss bei der coronabedingten Absage einer Feier die Miete für die Veranstaltungsräume vollständig gezahlt werden? Ob eine Anpassung des Mietvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage verlangt werden kann, hängt nach dem BGH vom Einzelfall ab. Im Streitfall lehnte der BGH dies ab, weil er die angebotene Verlegung einer Hochzeitsfeier unter den konkreten Umständen für zumutbar hielt.
Mietverträge: Befristung nur mit Begründung
Ein befristeter Wohnraummietvertrag muss eine schriftliche Begründung für die Befristung enthalten. Ist diese zu allgemein gehalten, hat das zur Folge, dass das Mietverhältnis als unbefristet geschlossen gilt. Der Mieter muss dann damit rechnen, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen greifen, auch wenn das für ihn nachteilig ist. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden.
Haus als Tatort: Umfang der Hinweispflicht beim Immobilienverkauf
Eine Klage auf Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrags wegen einer behaupteten arglistigen Täuschung hatte vor dem Landgericht Coburg keinen Erfolg. Die Verkäuferin hatte nicht darauf hingewiesen, dass im verkauften Gebäude mehr als 20 Jahre zuvor ein Doppelmord stattgefunden hatte. Nach dem Gericht kommt der Länge dieser Zeitspanne eine entscheidende Bedeutung für die Hinweispflicht zu.
Corona: BGH klärt Mietzahlungspflicht bei Geschäftsschließung
Der BGH hat geklärt, welche Auswirkungen in der Corona-Pandemie behördlich angeordnete Geschäftsschließungen auf den Zahlungsanspruch der Vermieter haben. Eine Kürzung der Gewerbemiete wegen Störung der Geschäftsgrundlage bedarf demnach einer umfassenden Abwägung aller Umstände des Einzelfalls. Ausschlaggebend sind die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen der Geschäftsschließung.
Mietverträge: Eigenbedarfskündigung bei möglichem Pflegebedarf
Wann ist eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs möglich? Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Pflege naher Angehöriger eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen kann. Auf eine akute Hilfsbedürftigkeit kommt es dabei nicht unbedingt an. Das Gericht hielt im Streitfall schon das fortgeschrittene Alter der Angehörigen für ein ausreichendes Nutzungsinteresse.