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§ 1118 Haftung für Nebenforderungen

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

 
 

Kraft der Hypothek haftet das Grundstück auch für die gesetzlichen Zinsen der Forderung sowie für die Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung.





 Stand: 01.04.2024