Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

c) Nebenkosten

Die Nachforderung ist unproblematisch an die Masse zu leisten. Auch sofern der Insolvenzverwalter über vor der Eröffnung liegende Zeiträume abrechnet,1) BGH, Urt. v. 12.03.1986 – VIII ZR 64/85, NJW 1986, 3206, 3208; MK-InsO/Eckert, § 108 Rdn. 70. kann er etwaige Nachforderungen unzweifelhaft zur Masse ziehen, obwohl der Rechtsgrund für die Betriebskostenvorauszahlungen bzw. für die Inanspruchnahme der Leistungen des Vermieters vor Insolvenzeröffnung lag, mag auch die Fälligkeit erst später eingetreten sein (s.o. § 32 Rn. 33 sowie § 46 Rdn. 190). Aus Masseanreicherungsgesichtspunkten ist dies hinzunehmen, auch wenn der Mieter im Fall eines Guthabens aus zurückliegenden Zeiträumen vor Verfahrenseröffnung auf die einfache Insolvenzforderung beschränkt bleibt.2) A.A. Derleder, NZM 2004, 568, 574, der zur Vermeidung einer Asymmetrie vorschlägt, Nachzahlungs- und Rückzahlungsansprüche erst mit der Abrechnung fällig werden zu lassen und damit eine Masseschuld zugunsten [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen