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In Konsequenz einer Beschlagnahme muss der Zwangsverwalter auch berechtigt sein, Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen sowie wegen Beschädigungen der Mietsache oder unterlassener Rückbaumaßnahmen gegen den Mieter geltend zu machen.1) Hörndler in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Kap. 19 Rdn. 81. 1) Hörndler in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Kap. 19 Rdn. [...]
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