In Konsequenz einer Beschlagnahme muss der Zwangsverwalter auch berechtigt sein, Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen sowie wegen Beschädigungen der Mietsache oder unterlassener Rückbaumaßnahmen gegen den Mieter geltend zu machen.1) Hörndler in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Kap. 19 Rdn. 81. 1) Hörndler in Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Kap. 19 Rdn. [...]