Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Diesen Anspruch kann und muss der Zwangsverwalter neben dem Herausgabeanspruch nach § 546 BGB – als noch der Zwangsverwaltung unterfallender Abwicklungsanspruch1) Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Aufl. 2019, § 6 ZwVwV Rdn. 7. – geltend machen,2) BGH, Urt. v. 29.06.2006 – IX ZR 119/04, NZM 2006, 677. nicht aber Ansprüche auf – seitens des Mieters anlässlich eines Mietaufhebungsvertrags vereinbarter – Ausgleichszahlungen, falls der Vermieter bei einer Weitervermietung des Mietobjekts nur eine geringere als die vom Mieter geschuldete Miete erzielen kann.3) BGH, Urt. v. 08.12.2010 – XII ZR 86/09, NZM 2011, 201. Überdies kann der Zwangsverwalter eine Nutzungsentschädigung auch dann noch verlangen, wenn das Mietverhältnis im Zeitraum der Beschlagnahmewirkung schon beendet war. Denn dieser Anspruch tritt praktisch an die Stelle des vorherigen Anspruchs auf die Miete und ist diesem zwangsverwaltungsrechtlich gleichzustellen.4) OLG Hamm, Urt. v. 22.09.1993 – 30 U 101/93, ZMR [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen