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Der Zwangsverwalter hat das Recht, die Mietsache zu modernisieren und instandzusetzen, an eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter bleibt er aber gebunden.1) LG Berlin, Urt. v. 14.04.1997 – 62 S 583/96, GE 1997, 1107. Ein vollständiger Umbau und eine Nutzungsänderung durch den Zwangsverwalter sind aber nicht möglich und auch nicht durch das Vollstreckungsgericht genehmigungsfähig.2) BGH, Beschl. v. 10.12.2004 – IXa ZB 231/03, NZM 2005, 156. 1) LG Berlin, Urt. v. 14.04.1997 – 62 S 583/96, GE 1997, 1107. 2) BGH, Beschl. v. 10.12.2004 – IXa ZB 231/03, NZM 2005, [...]
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