Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Nach der Gesetzesänderung wird mehrheitlich davon ausgegangen, dass die (ungekündigte) Schuldnerwohnung massebefangen ist.1) Vgl. OLG Celle, Beschl. v. 06.10.2003 – 2 W 107/03, ZInsO 2003, 948; Eckert, ZVI 2006, 133; HK-InsO/Marotzke, § 109 Rdn. 6, geht allerdings davon aus, dass das Benutzungsrecht des Mieters nicht zur Masse gehört; wohl auch BGH, Urt. v. 23.02.2012 – IX ZR 29/11, NJW 2012, 1888. Uneinheitlich wurde dagegen die Frage beantwortet, ob ein vor Verfahrenseröffnung beendetes Wohnraummietverhältnis mit anschließendem Räumungsprozess im Hinblick auf § 240 ZPO noch zur Masse gehört.2) Bislang bejahend AG Charlottenburg, Urt. v. 23.03.2005 – 209 C 39/04, NZM 2005, 618 sowie Börstinghaus, NZM 2000, 326, 327 (allerdings noch vor der Rechtsänderung); zu Recht zweifelnd Eckert, ZVI 2006, 133, Fn. 6. Praktische Bedeutung hat diese Frage aber nur im Hinblick auf die Frage, wem gegenüber eine (weitere) Kündigung zu erklären ist. Der BGH3) BGH, Urt. v. [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen