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Anlage: (zu § 6 b Absatz 3 und 4)

FeV ( Fahrerlaubnis-Verordnung )

 
 

Anlage 7 b


(zu § 6 b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 1.Allgemeines Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. 2.Qualifikation für die Durchführung von Fahrerschulungen Die Fahrerschulung hat in einer Fahrschule zu erfolgen, deren Inhaber im Besitz einer Fahrschulerlaubnis der Klasse A nach § 17 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes ist. Ein Fahrlehrer ist zur Fahrerschulung berechtigt, wenn er die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A nach § 1 des Fahrlehrergesetzes besitzt. 3.Schulungsstoff 3.1 Theoretischer Schulungsstoff Der Umfang der ausschließlich klassenspezifischen theoretischen Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten. Der theoretische Schulungsstoff umfasst mindestens die Inhalte der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. 3.2 Praktischer Übungsstoff Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig. 4.Schulungsfahrzeuge Als Schulungsfahrzeug ist ein Kraftrad nach Anlage 7 Nummer 2.2.3 zu verwenden. Für das Schulungsfahrzeug muss eine geeignete technische Einrichtung zur Verfügung stehen, die es dem Fahrlehrer ermöglicht, mit dem Teilnehmer zu kommunizieren. 5.Abschluss der Schulung Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen. 6. Muster einer Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung:
Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde
Name, Vorname
geboren am in
hat vom bis erfolgreich an einer Fahrerschulung (Anlage 7 b zu § 6 b Absatz 3 und 4 FeV) teilgenommen.
Führerscheinnummer
Ort
Ausgehändigt am
(Stempel und Unterschrift der Fahrschulinhaberin/des Fahrschulinhabers oder der verantwortlichen Leitung) (Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers)




 Stand: 01.04.2024