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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
Zweiter Titel Zwangsversteigerung
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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
Zweiter Titel Zwangsversteigerung
I. Anordnung der Versteigerung
II. Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens
III. Bestimmung des Versteigerungstermins
IV. Geringstes Gebot Versteigerungsbedingungen
V. Versteigerung
VI. Entscheidung über den Zuschlag
VII. Beschwerde
VIII. Verteilung des Erlöses
IX. Grundpfandrechte in ausländischer Währung
VI. Entscheidung über den Zuschlag
§ 79 (Keine Bindung an frühere Entscheidungen des Gerichts)
§ 87 (Verkündungstermin)
§ 90 (Eigentumserwerb durch Zuschlag)
§ 83 (Versagung des Zuschlags)
§ 89 (Wirksamwerden des Zuschlags)
§ 81 (Erteilung des Zuschlags an den Meistbietenden)
§ 85 a (Weitere Versagungsgründe)
§ 80 (Keine Berücksichtigung nicht protokollierter Terminsvorgänge)
§ 85 (Versagung bei Antrag auf neuen Versteigerungstermin)
§ 86 (Wirkung der Versagung des Zuschlags)
§ 82 (Angaben im Beschluß über die Erteilung des Zuschlags)
§ 88 (Zustellung des Zuschlagsbeschlusses)
§ 94 (Gerichtliche Verwaltung)
§ 92 (Anspruch auf Ersatz des Wertes aus dem Versteigerungserlös)
§ 84 (Ausnahmen von der Versagung des Zuschlags)
§ 91 (Erlöschen von Rechten)
§ 93 (Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe)
VI. Entscheidung über den Zuschlag
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§ 79 (Keine Bindung an frühere Entscheidungen des Gerichts)
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§ 89 (Wirksamwerden des Zuschlags)
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§ 80 (Keine Berücksichtigung nicht protokollierter Terminsvorgänge)
§ 85 (Versagung bei Antrag auf neuen Versteigerungstermin)
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§ 82 (Angaben im Beschluß über die Erteilung des Zuschlags)
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§ 84 (Ausnahmen von der Versagung des Zuschlags)
§ 91 (Erlöschen von Rechten)
§ 93 (Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe)