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Ausnutzen unrichtiger Titel

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Autor: Schmid Sofern wegen veränderter Umstände ein Unterhaltstitel unrichtig wird, kann hieraus ein Schadensersatzanspruch des unterhaltbegehrenden wie des unterhaltsverpflichteten Ehegatten (vgl. BGH FamRZ 1988, 270; OLG Bremen FamRZ 2000, 256) nach § 826 BGB resultieren, wenn der jeweils durch die neue Sachlage Begünstigte weiß, dass hierdurch zugleich der Titel falsch geworden ist und zudem eine sittenwidrige, d.h. unredliche weitere Ausnutzung des Titels vorliegt. Entscheidend ist, ob eine Pflicht zur ungefragten Information besteht. Sofern unterhaltspflichtige Ehegatten dem öffentlichen Dienst angehören, erhalten diese von der Beihilfe oder Krankenversicherung Zahlungen für Arzt- und Heilbehandlungskosten unterhaltsberechtigter Angehöriger. Diese Mittel sind nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen an die unterhaltsberechtigten Angehörigen weiterzugeben (OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 437). Gleiches gilt aber auch für vereinnahmte Krankenhaustagegelder oder andere [...]
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