Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Autor: Schmid Da das Recht zur elterlichen Sorge ein absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs.1 BGB darstellt, kommen Schadensersatzansprüche für die Kosten der Rückerlangung des Kindes in Betracht, z.B. für aufgewendete Kosten zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Kindes durch einen Detektiv (BGH FamRZ 1990, 966). Diese Kosten können als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Herausgabebeschluss prozessual erstattungsfähig sein (Zöller/Stöber, § 788 Rdn. 13). Erstattungsfähig können weiter Reisekosten oder Telefonkosten sein (vgl. BGH FamRZ 1990, 966, [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen