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Autor: Ullrich Zu Problemen kann es in einzelnen Fällen kommen, wenn negative Endvermögen eine Rolle spielen bzw. der Haftungsanteil den Zugewinn übersteigt. Dann ergibt sich bei isolierter Durchführung des Gesamtschuldnerausgleichs für den auf die Gesamtschuld zahlenden Ehepartner ein günstigeres Ergebnis (vgl. mit Rechenbeispielen Kleinle, FamRZ 1997, 8, 13; Kotzur, NJW 1989, 817; KG, FamRZ 2009, 1327; sämtlich zur Rechtslage vor der Güterrechtsreform, 01.09.2009). Beispiel: Endvermögen des Mannes: 100.000 EUR - 30.000 EUR allein getilgtes Darlehn = 70.000 EUR Endvermögen der Frau: 40.000 EUR Differenz: 30.000 EUR Zugewinnausgleich: 15.000 EUR für Frau; Ergebnis Vermögen Mann: 70.000 EUR minus GÜ:15.000 EUR Ergebnis: 55.000 EUR Alternativ: Endvermögen des Mannes nach Einforderung des hälftigen Ausgleichs am Darlehn: 100.000 EUR minus 30.000 EUR Darlehn plus 15.000 EUR Ausgleichszahlung = 85.000 EUR Endvermögen der Frau: 40.000 EUR - 15.000 EUR an Mann = 25.000 EUR [...]
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