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Autor: Kottke Der Verfahrenswert entspricht dem geforderten Zahlbetrag. Gerichtskosten und Gebühren werden in allen Familiensachen und den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf der Grundlage des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG (BGBl. I 2008, 2586), erhoben. vgl. hierzu Borth, FamRZ 2009, 157, [...]
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