Grundzüge/Allgemeines
Autor: Kottke Es ist zwischen verschiedenen Kontoarten, die sich nach Art des beabsichtigten Geschäfts des Kunden unterscheiden, zu differenzieren, wobei für Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche die Abgrenzung der nachfolgenden Gruppen von Bedeutung ist: Giro- oder Kontokorrent-, Termin- und Sparkonten Bausparkonten Depotkonten für Wertpapiere Der Geltendmachung von Ausgleichs- und Schadenersatzansprüchen aufgrund von unberechtigten Kontoverfügungen sollte - wie beim Gesamtschuldnerausgleich - stets die Prüfung vorausgehen, ob nicht bereits die Durchführung des Zugewinnausgleichs oder die Berechnung des Unterhalts - unter Berücksichtigung der streitigen Verfügungen - zu einem ausgewogenen Ergebnis [...]