Bausparkonten
Autor: Kottke (Zur Unterscheidung der einzelnen Kontoarten) Bei der Auseinandersetzung über Bausparkonten ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um ein Einzelkonto eines Ehepartners oder Gemeinschaftskonto beider Ehegatten handelt. Die weiteren Ausführungen gelten sinngemäß auch für Sparkonten. Bei einem Einzelkonto wird der Bausparvertrag auf den Namen eines Ehegatten abgeschlossen und das Konto nur auf den Namen des Ehegatten geführt, der Vertragspartner des Geldinstituts geworden ist. Eine in der Praxis häufige Form ist der Abschluss eines Bausparvertrags durch beide Ehegatten gemeinsam. In diesem Fall handelt es sich bei dem Bausparkonto um ein Gemeinschaftskonto, welches auf den Namen beider Ehegatten [...]