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Nur für Altverfahren (dazu) (-->Neues Recht) 1. Ist die Entscheidung über einen Pfleger zu begründen? a. Wenn trotz Regelfall kein Pfleger bestellt wird (dazu): Dann ist eine Begründung gesetzlich vorgeschrieben (§ 50 II 2 FGG). Wenn eine Nichtbestellung nicht begründet wird, kann zurückverwiesen werden, OLG Naumburg DRsp 2009/14798 = FamRZ 2009,2023. b. Ansonsten: str.: a) Stets ja: Eine konkrete Begründung ist immer nötig, OLG Köln FamRZ 2000,487 LS = NJW-RR 2001,76. b) Ggf. nein: Bei einer Bestellung ist sie grds. nicht erforderlich, OLG Karlsruhe FamRZ 2000,1296 LS = DRsp 2000/6679. Die Annahme eines Regelfalls nach § 50 II FGG (dazu) ist spätestens auf die Beschwerde hin zu begründen ist, OLG Frankfurt FamRZ 1999,1293 = DRsp 2000/4106, KG FamRZ 2000,1298. Erst mit der Endentscheidung zu begründen, Engelhardt FamRZ 2001,528. 2. Kostenfragen: Wer haftet wofür? -->Dazu. 3. Sind Rechtsbehelfe gegeben? a. Der Eltern: (a) Gegen die Pfleger-Bestellung: Ob im [...]
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