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Nur für Altverfahren (dazu) (>Neues Recht) 1. In Eil-Verfahren: a. Durch Beschluss? Anträge auf einstweilige Anordnung sind keine Folgesachen (dazu) und werden auch im Verbund grds. vorab entschieden (dazu), OLG Köln FamRZ 1999,853 = DRsp 1999/3861. b. Durch Vergleich? Über den Gegenstand der einstweiligen Anordnung können sich die Parteien auch vorab vergleichen. 2. In Folgesachen: a. Folgesache? (a) Echte: >Dazu. (b) Schein-Folgesachen: >Dazu. b. Darf das Gericht im Verbund schon vor der Scheidung entscheiden? (a) In einer Folgesache Sorge (So): Bei Abweichung von Elternwillen ist eine Vorab-Entscheidung zur Sorge sogar zwingend (§ 627 ZPO >dazu). (b) In sonstigen Fällen? (ba) Grundsatz: Nein (dazu). (bb) Über Vorfragen bzw. -stufen: Über die Auskunftsstufe(n) bei einem Stufenantrag (dazu) wird vorab durch Teilurteil entschieden, BGH FamRZ 1979,690 = NJW 1979,1603, OLG Hamm FamRZ 1996,736, OLG Hamm FamRZ 1997,825 = DRsp 1997/5494, OLG Karlsruhe DRsp 2002/5754, [...]
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