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(VKH-Abzüge / Hauptmenü ) (>§ 115 ZPO im Kontext) 1. Sind Steuern abzuziehen? a. Grundsatz: Nur, soweit sie auf das Einkommen entrichtet werden (§ 115 I 3 Nr.1 ZPO >Text i.V.m. § 82 II Nr.1 SGB XII >Text). b. Was gilt in folgenden Fällen? (a) Lohn-, Einkommensteuer: Ja. (b) Kirchensteuer: Ja. (c) Kfz-Steuer: str.: a) Nein, OLG Köln FamRZ 1993,579. Nein, außer wenn die dringende Notwendigkeit eines Kfz belegt wird, OLG Brandenburg DRsp 2009/24719 = FamRZ 2009,896. b) Ja, wenn ein Kfz benötigt wird, OLG Koblenz DRsp 2009/24812 = amRZ 2009,531. 2. Sind Versicherungsprämien abzuziehen? a. Grundsatz (§ 115 I 3 Nr.1 ZPO >Text i.V.m. § 82 II Nr.3 SGB XII >Text): Nur soweit die Beiträge (a) "gesetzlich vorgeschrieben oder (b) nach Grund und Höhe angemessen sind". Andere Versicherungen sind beitragsfrei zu stellen, OLG Karlsruhe FamRZ 2007,1109. b. Liegen "Pflicht"beiträge vor? (a) Zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung (dazu): Ja (§ 82 II [...]
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