- Welches Einkommen ist für PKH/VKH maßgeblich?
- Welche Abzüge sind für PKH/VKH maßgeblich?
- Wessen Armut ist für PKH/VKH maßgeblich?
- Mindern die folgenden Einkünfte die PKH/VKH-Bedürftigkeit?
- PKH/VKH: Ist fiktives Einkommen anzurechnen?
- Sind folgende Leistungen bei VKH-Beteiligten als Einkommen anzurechnen?
- Kindergeld bei PKH/VKH: Als Einkommen des Elternteils anzurechnen?
- Sind Renten bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Sind Sozialleistungen bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Sind Steuererstattungen bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- Ist Taschengeld bei PKH/VKH als Einkommen anzurechnen?
- PKH/VKH: Sind Werbungskosten (5) abziehbar?
- Welcher Eigenbedarf ist bei PKH/VKH abziehbar?
- PKH/VKH: Gesetzliche Abzüge vom Einkommen
- PKH/VKH: Sind Sonderbelastungen (8) abzuziehen?
- Sind Unterhaltslasten für VKH abziehbar?
- Sind Wohnlasten pp. für VKH vom Einkommen abziehbar?
- Sind Internatskosten pp. für VKH abziehbar?
- Sind Strafen oder Bußen für PKH/VKH abziehbar?
(>Kindergeld) 1. Problem: Das Kindergeld verbleibt ab dem 1.1.2008 nach § 1612b BGB n.F. (dazu) dem Barunterhaltspflichtigen in keinem Fall, sondern wird für den Bedarf des Kindes verbraucht. 2. Trotzdem bei Eltern anzurechnen? str.: a) Wie Einkommen des Elternteils: Das Kindergeld ist dennoch wie bisher (s.u.) voll als Einkommen dessen anzurechnen, der es bezieht, denn maßgeblich ist hier nicht § 1612b BGB, sondern § 82 I 2 SGB XII (dazu); hiernach ist das Kindergeld nur dann Einkommen des Kindes, wenn dessen Bedarf nicht durch Unterhalt gedeckt wird, OLG Karlsruhe DRsp 2011/10157 = FamRZ 2008,1960, OLG Bamberg DRsp 2014/15676 = FamRZ 2015,349 /2, Christl FamRZ 2015,1161, OLG Karlsruhe DRsp 2015/13580 = FamRZ 2016,72. Nach dem hier maßgeblichen Sozialhilferecht ist Kindergeld grds. dem als Einkommen anzurechnen, an den es ausgezahlt wird; dies gilt aber nicht für den Elternteil, der einem Anspruch des volljährigen Kindes auf Auskehrung des Kindergelds ausgesetzt ist [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login