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(>FG-Verfahren) (>§ 373 ff ZPO im Kontext) 2. Wie wäre der Beweis zu erheben? (>Zeugnisverweigerung) 1. Hat die Partei zulässigen Zeugenbeweis angetreten? a. Ist Zeugenbeweis überhaupt geeignet? Fragen, deren Beantwortung sachkundige Wertungen oder Tatsachenermittlungen erfordert, können nicht in die Kenntnis von Zeugen (auch nicht von sachverständigen Zeugen) gestellt werden, BGH DRsp 2007/8806 = NJW 2007,2122. Ungeeignet ist Zeugenbeweis nur dann, wenn es vollkommen ausgeschlossen erscheint, dass die Beweisaufnahme irgendetwas Sachdienliches ergeben könnte, BGH DRsp 2015/13301, BGH DRsp 2019/1057. Angebotener Zeugenbeweis darf nicht zurückgewiesen werden, auch wenn die zu beweisende Tatsache unwahrscheinlich ist oder der Zeuge sie wahrscheinlich nicht wahrgenommen hat, BGH DRsp 2021/9511 = FamRZ 2021,1300 = NZFam 2021,781, BGH DRsp 2021/9512 [14]. b. Ist der Zeuge ausreichend benannt? (a) "Zeuge NN": Wenn er hinreichend individualisierbar ist, muss eine [...]
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