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(>Ist die Erhebung bzw. Verwertung verboten? / >Neue FG-Verfahren) 3. Beweisvereitelung / 4. Vorschuss / 5. Beweiswürdigung 1. Ist Beweis zu erheben? (>FG-Verfahren) a. Grundsätze: vgl. Zöller[30.] Vor 284 ZPO R.8 ff. Wenn das Erstgericht die Anforderungen an Schlüssigkeit (dazu) und Substanziierung (dazu) strenger als das Rechtsmittelgericht beurteilt und deshalb konsequenterweise von einer Beweiserhebung absieht, liegt kein zu einer Zurückverweisung (dazu) berechtigender Verfahrensmangel vor, BGH DRsp 1997/718 = NJW 1997,1447. Die Anforderungen dürfen aber nicht auf eine vorweggenommene Beweiswürdigung hinauslaufen, BVerfG DRsp 2004/11806 = NJW 2003,2976. Dies gilt insbesondere im VKH-Prüfungsverfahren: >Dazu. Aus der Unplausibilität des angeblichen Datums darf nicht vorweg auf die Unrichtigkeit der unter Beweis gestellten Behauptung geschlossen werden, BVerfG DRsp 2007/23246 = FamRZ 2008,244. Wenn angebotener Beweis nicht erhoben wird, weil das Gericht dem [...]
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