Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
(Polen: >Scheidung / >Unterhalt / >Güterrecht/Hausrat) 1. Ist eine Zuweisung vor der Scheidung möglich? a. Nach dem FVK? Es enthält dazu keine ausdrücklichen Regelungen. b. Nach dem Beschluss des Obersten Gerichts vom 28.9.1995 in Prawo i Zycie vom 27.1.1996, S.34: (a) Wortlaut: "Während des Bestehens einer Ehe ist die Klage eines der Ehepartner gegen den anderen auf Ausweisung aus dem gemieteten Gesellschaftswohnraum zulässig, wenn der Wohnraum einen Bestandteil des gesonderten Eigentums des Klägers darstellt, und wenn der Beklagte durch sein außergewöhnlich störendes Verhalten ein gemeinsames Leben i.S.v. Art.23 FVK unmöglich macht". (b) Was ist also erforderlich? 1) Sondereigentum: Die Ehewohnung muss im "gesonderten Eigentum" des Klägers stehen, was auch dann der Fall ist, wenn ihm vor Eheschluss eine Mietwohnung zugewiesen wurde (Art.33 FVK). Aus der Pflicht zum Zusammenleben in der Ehe nach Art.23 FVK ergibt sich dann nur eine [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen