(Polen: >Scheidung / >Unterhalt / >Güterrecht/Hausrat) 1. Ist eine Zuweisung vor der Scheidung möglich? a. Nach dem FVK? Es enthält dazu keine ausdrücklichen Regelungen. b. Nach dem Beschluss des Obersten Gerichts vom 28.9.1995 in Prawo i Zycie vom 27.1.1996, S.34: (a) Wortlaut: "Während des Bestehens einer Ehe ist die Klage eines der Ehepartner gegen den anderen auf Ausweisung aus dem gemieteten Gesellschaftswohnraum zulässig, wenn der Wohnraum einen Bestandteil des gesonderten Eigentums des Klägers darstellt, und wenn der Beklagte durch sein außergewöhnlich störendes Verhalten ein gemeinsames Leben i.S.v. Art.23 FVK unmöglich macht". (b) Was ist also erforderlich? 1) Sondereigentum: Die Ehewohnung muss im "gesonderten Eigentum" des Klägers stehen, was auch dann der Fall ist, wenn ihm vor Eheschluss eine Mietwohnung zugewiesen wurde (Art.33 FVK). Aus der Pflicht zum Zusammenleben in der Ehe nach Art.23 FVK ergibt sich dann nur eine [...]