- Rangfolge der Unterhaltsgläubiger
- Rangfolge der Gläubiger bei Lebenspartnerschaft
- Allgemeine Fragen zur Rangfolge der Unterhaltsgläubiger
- Rangfolge konkurrierender Kinder
- Hat das Kind oder der nicht geschiedene Ehegatte als Gläubiger Vorrang?
- Hat das Kind oder der neue Ehegatte als Gläubiger Vorrang?
- Hat der geschiedene oder der neue Ehegatte als Gläubiger Vorrang?
- Hat der (Ex-)Ehegatte oder der nichteheliche Elternteil als Gläubiger Vorrang?
- Haben geschiedener oder neuer Ehegatte oder mj. Kinder als Gläubiger Vorrang?
- Haben Kinder oder der geschiedene Ehegatte als Gläubiger Vorrang?
- Rangklassen der Unterhaltsgläubiger
(>Gilt bei Lebenspartnern analog / >Welche Kinder werden erfasst?) Ansprüche ab 1.1.2008: a. Gesetzeslage: >Dazu. b. Wer hat Vorrang? Die Rangfolge ist die Gleiche wie beim ersten Ehegatten (>Dazu). Die Wiederheirat wirkt sich gegenüber Kindern nicht auf den Rang aus. Die frühere Konkurrenzproblematik beim Zusammentreffen von früherem und neuem Gatten (dazu) besteht nicht mehr. [...]
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