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Wie wirkt sich Kinderbetreuung beim Unterhalt aus?            

(Unt/511)
Autor: Brückel

(>Wie wirkt sich Barunterhalt an Kinder aus? /  >Betreuung oder Barunterhalt?)

Gegenüber einem nachrangigen volljährigen Kind:

Die Betreuung eines minderjährigen Kindes ist gegenüber dem volljährigen Kind nicht zu monetarisieren; bereinigend abziehbar ist nur der Barunterhalt oder der Wert von Naturalunterhalt, OLG Hamm DRsp 1999/1241 = FamRZ 1998,1192.

Bei besonderen Aufwendungen für ein Kind:

Vorrangig ist zu prüfen, ob nicht beim Kind eine Erhöhung des Bedarfs (dazu) vorliegt, so dass sich die Kosten beim Kindesunterhalt und nicht beim Ehegatten-Unterhalt auswirken.

Sind bereinigende Abzüge vorzunehmen vom Einkommen bei G bzw. S?

-Für eine persönliche Betreuung des Kindes durch G bzw. S:

-Überhaupt abziehbar?

-Ggf. in welcher Höhe?

-Für Fremd-Betreuung:

-Welche Kosten können abgezogen werden?  

-Liegt Mehrbedarf vor?