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(>Bei Eigenbetreuung / >Liegt ein Mehrbedarf des Kindes vor?) 2. In ggf. welcher Höhe? 1. Sind überhaupt Kosten abziehbar? a. Wenn das Kind durch den neuen Partner betreut wird: Da dieser dazu nicht verpflichtet ist, kann ggf. ein Betreuungsbonus (dazu) wie bei Eigenbetreuung abgezogen werden, BGH DRsp 1992/3773 = FamRZ 1986,790 = NJW 1986,2054, BGH DRsp 2000/10521 = NJW 2001,973 = FamRZ 2001,350, OLG Koblenz DRsp 2004/5073. Überobligatorisches Einkommen des Elternteils kann auch dann (dazu) teilweise anrechnungsfrei bleiben, wenn ein Partner das Kind kostenlos betreut, BGH DRsp 2005/9025 = NJW 2005,2145 (2148) = FamRZ 2005,1154. b. Bei Betreuung durch Großeltern: Bei kostenloser Betreuung können fiktive Kosten abgerechnet werden, OLG Hamm DRsp 2009/27090 = FamRZ 2009,2093 = NJW 2010,947. c. Bei Betreuung durch sonstige Dritte: (a) Wenn sich der Elternteil lediglich freistellt: Soweit die bezahlte Betreuung nur an die Stelle einer geschuldeten und ohne weiteres möglichen [...]
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