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Altes Recht (dazu). (Neuverfahren ab 1.9.2009: Eine Dynamisierung ist überflüssig >dazu). Einzelne Versorgungswerke (aktuelle Veränderungen bleiben allerdings stets zu prüfen!): 1. Wirtschaftsprüfer: Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande NRW: Volldynamisch, OLG Düsseldorf FamRZ 1996,1483. 2. Bankberufe: a. BVV (Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes = Versicherungsverein des Bankgewerbes): (a) Stamm- und Überschussrente: str.: a) Volldynamisch: Dabei ist der Ehezeitanteil (dazu) bei der Stammrente nach § 1587a II Nr.3 BGB (dazu), dagegen bei der Überschussrente nach § 1587a V BGB (dazu) ohne Hochrechnung zu ermitteln, BGH DRsp 1999/97 = FamRZ 1999,218, OLG München FamRZ 1997,616, OLG Saarbrücken DRsp 2006/22390 = NJW 2006,3073, OLG Frankfurt DRsp 2008/21479. Aufgrund der Steigerungen vor 2004 ist das Anrecht derzeit noch als in beiden Stadien volldynamisch zu bewerten, OLG Saarbrücken DRsp [...]
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