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Altes Recht (dazu). (Neuverfahren ab 1.9.2009: Eine Dynamisierung ist überflüssig >dazu). Einzelne Versorgungswerke (aktuelle Veränderungen bleiben allerdings stets zu prüfen!): 1. Theater: Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen: Im Leistungsstadium ab 1989 volldynamisch, ansonsten nur teildynamisch, OLG Nürnberg FamRZ 1996,551, BGH FamRZ 1997,161. Anwartschaft statisch, Leistung dynamisch, BGH DRsp 2002/11875 = FamRZ 2002,1469, OLG München FamRZ 2010,299 LS, BGH DRsp 2011/264 = FamRZ 2011,277. Für die Dynamisierung gilt Tabelle 1 der BarwertVO (dazu), BGH DRsp 2011/264 = FamRZ 2011,277. 2. Musiker: Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO): Seit 1989 im Leistungsteil volldynamisch, OLG Karlsruhe FamRZ 1996,552, OLG Koblenz FamRZ 1995,1494, BGH FamRZ 1997,164, BGH DRsp 2002/12542 = FamRZ 2002,1402. 3. Künstlersozialkasse? Nein. Dabei handelt es sich nicht um eine berufsständische Versorgung, sondern um eine Einzugsstelle der Gesetzlichen [...]
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