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Altes Recht (dazu). (Neuverfahren ab 1.9.2009: Eine Dynamisierung ist überflüssig >dazu). 1. Grundsätze: Ob eine (bis 1990 zu Recht angenommene) Volldynamik weiterbesteht, ist unter Einbeziehung der Kostendämpfungsgesetze zu überprüfen, BGH FamRZ 1998,424 = DRsp 1997/8054. 2. Einzelne Versorgungen (Bundesländer alphabetisch; aktuelle Veränderungen bleiben allerdings stets zu prüfen!): a. Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte: Volldynamisch, OLG Stuttgart FamRZ 1999,863 = DRsp 1999/9826. b. Bayerische Ärzteversorgung: Im Leistungsstadium volldynamisch, OLG Nürnberg FamRZ 1996,553. Anrechte bis 1984 sind im Anwartschaftsteil statisch, ansonsten fehlen aktuelle Grundlagen, BGH DRsp 2004/20443 = FamRZ 2005,188. Anwartschaften ab dem 1.1.1985 (Satzungsänderung) sind volldynamisch, OLG Celle FamRZ 2007,221. c. Berlin: (a) Zahnärzteversorgung Berlin: Volldynamisch, KG FamRZ 1982,714. (b) Berliner Ärzteversorgung: Volldynamisch, [...]
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