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Altes Recht (dazu). (Neuverfahren ab 1.9.2009: Eine Dynamisierung ist überflüssig >dazu). Einzelne Versorgungswerke (aktuelle Veränderungen bleiben allerdings stets zu prüfen!): 1. Anwälte: a) Mecklenburg-Vorpommern: Versorgungswerk der Rechtsanwälte in M-V: Voll angleichungsdynamisch (dazu), OLG Rostock FamRZ 2004,884, OLG Rostock FamRZ 2005,2074 LS; a.A.: voll regeldynamisch, AG Ludwigslust FamRZ 2005,376 (aufgehoben). b) Niedersachsen: Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen: Volldynamisch, aber Zusatzzeiten sind nicht hinzuzuzählen, OLG Braunschweig NJW 2000,3145 = DRsp 2005/13490; dies wird grds. bestätigt, aber zu prüfen ist, ob die Volldynamik noch gilt, BGH DRsp 2005/4277 = NJW 2005,1277 = FamRZ 2005,694 /2. c) Nordrhein-Westfalen: Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen: Volldynamisch, BGH FamRZ 1991,1420. d) Saarland: Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes: Volldynamisch, BGH FamRZ 1990,382. e) Schleswig-Holsteinisches [...]
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