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(>Verfahrensbeistand / >Bei Unterhalt) (>§ 1712 ff im Kontext) 2. Rechtsstellung des Beistands / 3. Wann endet die Beistandschaft? 1. Kommt eine Beistandschaft in Betracht? a. Historie: Die Beistandschaft ist Nachfolgerin der Amtspflegschaft (Art.223 EGBGB >Text). b. Besteht ein Anspruch auf einen Beistand? (a) Für wen? Nur für ein Kind (§ 1712 I BGB >Text). Nur wenn der gewöhnliche Aufenthalt (dazu) des Kindes im Inland liegt (§ 1717 BGB). Nur solange das Kind lebt (ab Zeugung), OLG Rostock DRsp 2007/2099 = FamRZ 2007,1683. Nicht für die nichteheliche Mutter (hier käme nur eine Vollmacht in Betracht), OLG Brandenburg DRsp 2007/1296 = FamRZ 2006,1784. (b) Wer ist antragsbefugt? Nur ein Elternteil, "dem für den Aufgabenkreis .. die alleinige elterliche Sorge zusteht .." (§ 1713 I 1 BGB), vgl. Peschel-Gutzeit FPR 2002,288. Bei gemeinsamer Sorge kommt es auf die Obhut (dazu) an (§ 1713 I 2 BGB), AG Tempelhof-Kreuzberg FPR 2002,417 = FamRZ 2002,1280, [...]
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