Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Krankenhaustagegeld/Krankentagegeld

Mit dem Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung oder der einer Krankenhaustagegeldversicherung soll das Risiko des Ausfalls der eigenen Arbeitskraft, aber auch einer eventuellen finanziellen Mehrbelastung durch einen Krankheitsvertreter bei einer Erkrankung abgesichert werden. Im Rahmen einer Krankentagegeldversicherung wird für die Berechnung der Leistungshöhe jeder Tag der mit Arbeitsunfähigkeit einhergehenden Erkrankung berücksichtigt unabhängig davon, ob ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist. Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung werden die Leistungen dagegen nur für die Tage gezahlt, in denen eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus erfolgt ist. Diese Form der Absicherung für den Krankheitsfall findet sich am ehesten bei selbständig Tätigen, die mit dieser regelmäßig zusätzlich zur Krankenversicherung abgeschlossenen Versicherung den mit dem krankheitsbedingten Wegfall ihrer Arbeitskraft verbundenen Einkommensausfall abfedern wollen. Abhängig [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen