Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Kinderbonus

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie greift die Regierung seit 2020 auf ein Instrument zurück, das sich bereits im Konjunkturpaket 2009 bewährt hatte. Um die Kaufkraft der Familien zu stärken, wurde und wird für jedes kindergeldberechtigte Kind ein Kinderbonus gezahlt, der nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen angerechnet wird und damit auch bei den Familien ankommt, die in prekären Verhältnissen leben. Einen Anspruch auf den Kinderbonus erhält gemäß dem neu eingeführten Absatz 3 des § 6 BKGG jedes Kind, für das im maßgeblichen Kalenderjahr für mindestens einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Kinderbonus betrug im Jahr 2020 insgesamt 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind. Im Jahr 2021 betrug der Kinderbonus 150 € und gelangte im Mai 2021 zur Auszahlung (§ 66 Abs. 1 EStG und § 6 Abs. 3 BKGG, jeweils i.d.F. des Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen