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Die verfahrensrechtlichen Vorschriften zum VA sind in den §§ 217 ff. FamFG geregelt. Soweit sich dort keine Spezialregelungen finden, gelten die allgemeinen Regelungen der §§ 1–110 FamFG. Versorgungsausgleichssachen sind keine Familienstreitsachen gem. § 112 [...]
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