Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Andere Unterhaltslasten: Zu beachten ist, dass auf der Ebene der Bedarfsermittlung des Kindesunterhalts andere, selbst vorrangige Unterhaltslasten keine Rolle spielen. Für den Volljährigenunterhalt gilt insoweit nichts anderes. Die Höhe bzw. das Bestehen einer Unterhaltsverbindlichkeit wird anhand des ermittelten Einkommens des Elternteils bestimmt, ein Vorwegabzug anderer Unterhaltslasten entfällt (Hampel, Bemessung des Unterhalts, 1994, Rdnr. 457). Die Unterhaltstabellen gehen davon aus, dass der Unterhaltsverpflichtete mehreren Berechtigten Unterhalt schuldet. Vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten werden für die Bedarfsermittlung beim Kindesunterhalt deshalb keine anderen Unterhaltslasten abgezogen (so im Einzelnen BGH, FamRZ 2008, 2189; BGH, FamRZ 1988, 1039, 1041; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1346; Hampel, a.a.O.; i.E. auch OLG Koblenz, OLGReport Koblenz 2008, 765; ferner OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 75). Soweit die Unterhaltsleitlinien vorsehen, dass rechtlich vorrangige [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen