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Ausgangsfall Erwerbseinkommen M 4.000,00 € Erwerbseinkommen F 1.650,00 € gemeinsames Haus, angemessener Mietwert des gesamten Hauses monatlich 900,00 € Aufwendungen (von M bezahlt): Zins 300,00 € Tilgung 100,00 € abziehbare Kosten 175,00 € Instandhaltung 90,00 € a) Nutzung der Wohnung nach der Trennung aa) Gemeinsame Nutzung Bei gemeinsamer Nutzung des Hauses durch die Eheleute nach der Trennung ergibt sich Folgendes: Berechnung des Bedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen: Erwerbseinkommen M 90 % von 4.000,00 € 3.600,00 € Erwerbseinkommen F 90 % von 1.650,00 € 1.485,00 € Wohnwert (gemeinsame Nutzung – eheprägend) 900,00 € abzgl. der von M getragenen Aufwendungen (eheprägend, volle Höhe) Zins –300,00 € Tilgung –100,00 € abziehbare Kosten –175,00 € Instandhaltung –90,00 € Gesamteinkommen 5.320,00 € Bedarf nach Halbteilungsgrundsatz 1/2 davon 2.660,00 € abzgl. anzurechnendes [...]
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