Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Zeiten der Unterbrechungen der eigenen Erwerbstätigkeit haben regelmäßig verringerte Rentenanwartschaften zur Folge. Die dadurch bedingten Versorgungsnachteile führen dazu, dass im Alter eine geringere Altersrente, bei Erwerbsunfähigkeit eine geringere (oder keine) Erwerbsunfähigkeitsrente (OLG Hamm v. 19.02.2014 – 8 UF 105/12, FamRZ 2015, 1397) gezahlt werden wird, als dies bei einer ununterbrochenen eigenen Erwerbstätigkeit der Fall gewesen wäre. Diese Fragen werden erst dann praktisch relevant, wenn der Unterhaltsberechtigte ins Rentenalter kommt oder vor Erreichen des Rentenalters erwerbsunfähig wird. Zu beachten ist, dass auch der Bezug einer Erwerbsminderungsrente (Erwerbsunfähigkeitsrente) nicht zum Nachweis der völligen Erwerbsunfähigkeit genügt (BGH v. 09.11.2016 – XII ZB 227/15, FamRZ 2017, 109). Denn rentenrechtlich liegt bereits eine volle Erwerbsminderung vor, wenn der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen