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Der durch die Eheschließung bedingte Wegfall eines aus einer früheren Ehe herrührenden Unterhaltsanspruchs stellt keinen ehebedingten Nachteil i.S.v. § 1578b BGB dar (BGH v. 23.11.2011 – XII ZR 47/10, NJW 2012, 309 m. Anm. Born = FamRZ 2012, 197 m. Anm. Maurer = FF 2012, 74 m. krit. Anm. [...]
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