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Rund um die Gestaltung des Umgangs haben die Eltern gewisse individuelle Pflichten. Vielen Eltern wird dies selbstverständlich sein, anderen ist die ausdrückliche Formulierung im Vertrag eine Hilfe zu erkennen, was der andere zu Recht erwartet. Elternpflichten Die Mutter verpflichtet sich, dem Kind zum Umgangskontakt folgende Gegenstände mitzugeben: Den Schulranzen mit den aktuell geführten Heften und sonstigem Lernstoff, eine ausreichende Menge des Medikaments Ritalin, ausreichende wetterangepasste Bekleidung, … Oder: Der Vater verpflichtet sich, bei der Abholung des Kindes zum Umgang den Flur des Mehrfamilienhauses nicht zu betreten. Er wird per Handy mitteilen, dass er angekommen ist und vor dem Haus das Kind in Empfang nehmen. Oder: Die Mutter verpflichtet sich, den Vater jeweils unverzüglich zu informieren, sobald der Spielplan der Fußballmannschaft des Sohns veröffentlicht ist, damit dieser seine Umgangskontakte darauf ausrichten kann. Oder: Ohne Rücksprache mit der [...]
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