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Es hat sich bewährt, wenn die Umgangsregelung an die Kalenderwochen, z.B. gerade/ungerade Woche, angelehnt ist, damit jeder Elternteil seine Zeiten mit und ohne Kinder langfristig planen kann. Infolgedessen kann das Bedürfnis nach Tausch einzelner Wochenenden aufkommen. Je umfangreicher der Umgang ist, desto weniger kommt das Nachholen einzelner unverschuldet ausgefallener Termine infrage. Tauschregelung Soweit o.g. Wochenend-Besuchstermine aus wichtigem Grund ausfallen, werden sie am nächstfolgenden geraden Wochenende in der gleichen Zeit nachgeholt, ohne dass der zwischen den Parteien vereinbarte Besuchsrhythmus verändert wird. Soweit o.g. Mittwochs-Besuchstermine aus wichtigem Grund ausfallen, werden sie an einem anderen Werktag derselben Woche stattfinden. oder: Kommen die vereinbarten Besuchstermine unverschuldet nicht zustande, sind die Parteien gehalten, sich kurzfristig über Ersatztermine zu verständigen. oder: Fällt ein Besuchstermin unverschuldet aus, gibt es keinen [...]
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