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Während der guten Zeiten der Ehe achten Eheleute zumeist nicht darauf, welcher Vermögensgegenstand welchem Ehegatten zuzuordnen ist. Gemeint sind hier nicht die ehelichen Haushaltsgegenstände, sondern Kunstwerke, Fahrzeuge, Hobby-Zubehör, private Darlehen an Freunde etc. Kraftfahrzeuge werden in der Ehe i.d.R. auf denjenigen zugelassen, der die besseren Kfz-Versicherungskonditionen hat (Schadenfreiheitsrabatt, Beamtenstatus o.Ä.) – unabhängig davon, für wen der Wagen ausgesucht wurde und wer ihn überwiegend nutzt. Hier spricht das Indiz zunächst für den Halter als Eigentümer. Kunstwerke werden vielleicht gemeinsam ausgesucht und vom „Haushaltsvorstand“ bezahlt oder anlässlich entsprechender Gelegenheiten von Weihnachten bis Hochzeitstag einander geschenkt. Hobbies werden vielleicht gemeinsam ausgeübt, so dass die Ausrüstung nicht eindeutig zuzuordnen ist (Pferd, Segelboot, Wohnwagen, Schrebergarten etc.). Im Zweifel wird von hälftigem Miteigentum auszugehen sein. [...]
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