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Die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf in den meisten Fällen der notariellen Beurkundung. Die Urkunde setzt sich aus einem Grundaufbau zusammen (Personalien, Geschäftsgrundlage, Geltungsdauer, Rechtswahl, Hinweisen etc.), der die inhaltlichen Regelungen umrahmt. Der Grundaufbau ist stets gleich, die einzelnen ehevertraglichen Regelungen können individuell sehr verschieden sein und sind stets auf den konkreten Bedarf („wahrer Wille“) der Beteiligten hin zu formulieren. Nicht bei allen Eheleuten sind alle Themen überhaupt relevant. Diese Darstellung stellt vorab den Grundaufbau vor und widmet sich dann den einzelnen Regelungsthemen. Nachstehend finden Sie eine beispielhafte Auswahl von Textbausteinen zum [...]
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