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Die Fremdfinanzierung von Fahrzeugen in der Familie ist weit verbreitet. Gläubiger sind sowohl Banken im Rahmen von Darlehens- oder Leasingverträgen als auch Privatpersonen und hierbei in der Regel Angehörige. Ist ein Fahrzeug vorhanden, das ein Ehegatte nach der Trennung allein nutzt, hat er auch für die Zahlung der Kreditraten aufzukommen (KG, FamRZ 1999, 1502; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 6. Aufl., Rdnr. 319; Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 5. Aufl., Kap. 5, Rdnr. 152). Sind in der Ehe zwei Fahrzeuge, d.h. zumeist Pkw, vorhanden, für die gesamtschuldnerische Darlehensverpflichtungen bestehen, ist ebenfalls davon auszugehen, dass jeder den Pkw finanziert, den er nutzt. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn nur ein Ehegatte über Einkommen verfügt und bis zur Trennung allein beide Darlehensverträge bediente. Die während der intakten Ehe getroffene Vereinbarung oder geübte [...]
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