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Bevor auf diese Frage im Einzelnen weiter eingegangen wird, sollte sich der Leser klarmachen, dass die isolierte Geltendmachung sich hier auf Zeit nach Rechtskraft der Scheidung bezieht. Ob eine Folgesache neben einem laufenden Scheidungsverfahren außerhalb des Verbunds anhängig gemacht werden kann, ist jedoch eine eigenständige Problematik, die im Folgenden gesondert behandelt wird. Zur isolierten Geltendmachung einer Scheidungsfolgesache kann eszum einen bei der Versäumung der Zweiwochenfrist des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG kommen (also beider gleichsam ungewollten isolierten Geltendmachung), zum anderen wenn eine Folgesache bewusst isoliert neben dem Scheidungsverfahren anhängig gemacht wird. Zwar wird man die isolierte Geltendmachung einer Folgesache bei laufendem Scheidungsverfahren als grundsätzlich möglich anzusehen haben, da weder widersprechende Entscheidungen noch eine Mehrarbeit der Gerichte drohen, wenn die Folgesache nicht im Verbund steht (vgl. dazu etwa [...]
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