Wurde der Versorgungsausgleich vollständig gesetzlich durchgeführt, ergibt sich nach der Scheidung die Situation, dass jeder Ehegatte folgende Alterssicherung zu erwarten hat: Vor der Ehe selbst erworbene Anwartschaften + Hälfte der in der Ehe von beiden erworbenen Anwartschaften, inkl. Kindererziehungszeiten + ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags erworbene [...]